Patientenverfügung

Wir alle hoffen, in guter Gesundheit ein hohes Alter zu erreichen und am Ende möglichst ohne Schmerzen oder Leiden aus diesem Leben scheiden zu können. Dies ist aber keineswegs selbstverständlich. Der Gedanke an unser Lebensende beunruhigt manche Menschen aber so sehr, dass sie wohl am liebsten gar nicht darüber nachdenken mögen. Gerade dann erscheint es aber sinnvoll, dieses Thema einmal anzupacken, um rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, wie wir in einer derartigen Situation menschenwürdig und angemessen behandelt werden wollen. Gerade das kann helfen, Sorgen und Ängste, die mit unserem Lebensende verbunden sind, zu überwinden. Mit einer Patientenverfügung geben wir unsere Rechte nicht aus der Hand, sondern gerade dadurch können wir eine selbstbestimmte Lebensführung bis zuletzt bestmöglich sicherstellen.

Wir werden deshalb immer öfter von Patienten angesprochen mit der Bitte um eine Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung. Wir begrüßen dies sehr und wollen Sie in diesem Anliegen gerne unterstützen. Es erscheint uns elementar festzulegen, welche Behandlungen und Maßnahmen durchgeführt werden sollen an unserem Lebensende, bei schwerer Erkrankung, oder immer dann, wenn wir durch außerordentlich widrige gesundheitliche Umstände dauerhaft so sehr beeinträchtigt sind, dass wir selbst nicht mehr für uns entscheiden, unseren Willen nicht mehr bilden und ausdrücken können.

In den Medien und im Internet kursiert eine Vielzahl mehr oder weniger verlässlicher Vordrucke, die Sie ausfüllen und als Kopie bei uns hinterlegen können. Wir werden uns dann in jedem Fall darum bemühen, Ihren Vorgaben zu entsprechen und die bei uns hinterlegte Patientenverfügung in Ihrem Sinne umzusetzen [Dieser Vorgang kann ohne ärztliche Beratung, Stellungnahme oder Unterschrift des Arztes erfolgen und ist für Sie dann natürlich kostenlos].

Sofern Sie bei diesem Thema aber unsicher sind und eine Beratung wünschen, können wir Ihnen ebenfalls Unterstützung anbieten.

Wir halten dazu den Vordruck einer Patientenverfügung in unserer Praxis vorrätig, der sich eng an offizielle Maßgaben z.B. des Bundesjustizministeriums anlehnt und den wir für gut verständlich, umfassend und rechtssicher erachten. In Gruppengesprächen erläutern wir Ihnen gerne die Inhalte dieser Verfügung und beraten Sie ausführlich zu Ihren persönlichen Fragen. Wir sind keine Juristen und wollen auch keine Rechtsauskunft zu diesen Themen erteilen. Als Ärzte können wir Ihnen aber erklären, was die einzelnen Festlegungen bedeuten und welche Vor- und Nachteile oder Konsequenzen damit jeweils verbunden sind. Die Unterschrift eines Rechtsanwaltes oder Notars ist zur Erstellung einer gültigen Patientenverfügung übrigens nicht erforderlich.

Die Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung fällt allerdings nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und muss deshalb privat in Rechnung gestellt werden. Die Kosten dafür sind regulär nach der Gebührenordnung für Ärzte zu erheben und werden nach GOÄ berechnet.

Weiterhin empfehlen wir Ihnen, im Zuge der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Mit der Vorsorgevollmacht wählen Sie eine Person Ihres ganz besonderen Vertrauens, die ohne Einschaltung eines Gerichtes Ihre Angelegenheiten für Sie regeln kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer später einmal als Ihr/e Betreuer/in eingesetzt werden soll, wenn dies gerichtlich entschieden werden muss. Auch diese Vordrucke der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung halten wir für Sie in der Praxis bereit.

Bestimmen Sie selbst über die von Ihnen gewünschte Vorgehensweise. Bitte sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen auch bei diesem wichtigen Thema gerne mit Rat und Tat zur Seite.