Patientenverfügung
Sie haben die Möglichkeit und das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. In schriftlicher Form können Sie u. a. festlegen, welche medizinischen Behandlungen erfolgen sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr persönlich äußern können.
Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an:
Patientenverfügung
Haben Sie für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob Sie in bestimmte Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen, prüft ein Betreuer oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter Ihres Willens. Er verschafft Ihrem Willen Ausdruck und Geltung.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung von Ihnen für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie infolge einer Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.
Sie sollten individuell und ganz persönlich Themen wie lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Organspende und Betreuer/Bevollmächtigte durchdenken und in der Patientenverfügung schriftlich festhalten.
In dieser nicht einfachen Angelegenheit wünscht man sich Unterstützung, Begleitung und Beratung.
Ich möchte Sie als Hausarzt begleiten. Als Patientenservice stelle ich Ihnen Unterlagen zu den Themen "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" zur Verfügung, die Sie auf dieser Seite herunterladen können. Dies sind Vorlagen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, welche bereits die neue Rechtsprechung des BGH berücksichtigen. Diese Vorlagen sind jedoch allgemein gehalten und nur als grobe Orientierung gedacht. Bei Verwendung muss in jedem Fall eine Anpassung auf Ihre individuelle Situation erfolgen. Bestenfalls können die Anpassungen/Ergänzungen mit einem Rechtsanwalt sowie mit dem behandelnden Arzt gemeinsam vorgenommen werden.
In der Info-Broschüre über die Patientenvollmacht finden Sie alles Wissenswerte.
Ich nehme mir gerne Zeit für Sie und die Personen, die durch Sie bevollmächtigt werden sollen, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu beraten. Vereinbaren mit mir einen persönlichen Termin. Ich bin gerne für Sie da!